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Montag, 11. Februar 2008 um 00:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
    Infaktor Systems erbringt alle unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ebenfalls gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle erstellten persönlichen sowie unpersönlichen Angebote. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Infaktor Systems nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    1. Jeder dem Infaktor Systems erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen, Informationen, Texte, Programme, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht des Infaktor Systems und sind dessen Eigentum. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Infaktor Systems weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt  Infaktor Systems, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    4. Infaktor Systems überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    5. Infaktor Systems hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Infaktor Systems zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
    6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  3. Preise
    Alle genannten Preise sind gemäß des §19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn der Kunde nicht alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienste in Anspruch nimmt oder vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auf die Nutzung dieser Dienste verzichtet. Versand- oder Zustellkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten. Alle Angebote und Preisangaben sind stets freibleibend und unverbindlich. Anders lautende Vereinbarungen sind schriftlich zu festzuhalten. Es gelten die von uns festgelegten Gebühren für Dienstleistungen, Mahnungen etc. zum Zeitpunkt der Bestellung.
    1. Preisänderungen
      Der Infaktor Systems behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine bei dem Infaktor Systems hinterlegte E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Wirksamkeit der Erhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte oder Preisermäßigungen bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
  4. Verweise und Links 
    1. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von  Infaktor Systems liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Infaktor Systems von den Inhalten Kenntnis hat und es  technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Infaktor Systems distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Webseiten, welche über einen Link auf alle Präsenzen erreichbar sind. Infaktor Systems ist auch nicht für Inhalte der Kundenpräsenzen verantwortlich. Dies trifft auch zu, wenn diese durch Infaktor Systems erstellt wurden.
    2. Infaktor Systems erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat Infaktor Systems keinerlei Einfluss.
  5. Auftragserteilung
    1. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Infaktor Systems durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per Fax oder Briefpost angenommen. 
  6. Logo und Hinweis auf die Erstellung
    1. Infaktor Systems ist berechtigt das Firmenlogo von Infaktor Systems sowie den Hinweis "Webdesign und Webprogrammierung" mit Link zur Webseite Infaktor Systems an der unteren rechten  oder unteren linken Ecke der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten ein übliche Praxis.
  7. Vergütung
    1. Werden Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Infaktor Systems berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Infaktor Systems für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  8. Fälligkeit der Vergütung
    1. Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Infaktor Systems hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Ablieferung.
    2. Bei Zahlungsverzug kann Infaktor Systems Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
  9. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
    2. Infaktor Systems ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Infaktor Systems entsprechende Vollmachten zu erteilen.
    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Infaktor Systems abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Infaktor Systems im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., insofern sie nicht im Tarifpaket enthalten sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    6. Abrechnungen
      1. Alle Erklärungen des Infaktor Systems können auf elektronischem Weg oder in schriftlicher Form per Fax oder Briefpost an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
  10. Lieferzeit
    1. Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. 
    2. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
  11. Eigentumsvorbehalt
    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
    2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    4. Infaktor Systems ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Infaktor Systems dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Infaktor Systems geändert werden.
  12. Fristen der Leistungserbringung
    1. Terminvereinbarungen haben nur in Schriftform eine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht als Vertragsbestandteil. Eintretende Liefer- oder auch Leistungsverzögerungen können vereinbarte Fristen verlängern, wenn Infaktor Systems diese Verzögerungen nicht zu verantworten hat. Diese räumen dem Kunden kein Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. 
  13. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
    1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Infaktor Systems Korrekturmuster vorzulegen.
    2. Die Produktionsüberwachung durch Infaktor Systems erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Infaktor Systems berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Infaktor Systems haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    3. Infaktor Systems ist berechtigt, Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  14. Datenschutz
    1. Infaktor Systems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
    2. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. 
    3. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
  15. Haftung
    1. Infaktor Systems verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. 
    2. Infaktor Systems übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Infaktor Systems, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    3. Infaktor Systems haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
    4. Infaktor Systems behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
    5. Sofern Infaktor Systems notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragsnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Infaktor Systems. Infaktor Systems haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für Infaktor Systems.
    8. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Infaktor Systems geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
  16. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Infaktor Systems behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Infaktor Systems eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Infaktor Systems übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber  Infaktor Systems von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  17. Rücktrittsrecht
    1. Infaktor Systems ist berechtigt auch während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der vollen Kaufsumme vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere möglich wenn Mitarbeiter  von Infaktor Systems das Unternehmen verlassen und dadurch wichtiges Know How zur Durchführung der Projekte verloren geht. Ebenso dann wenn ein Bestehen für Infaktor Systems aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist.
  18. Kontaktdaten
    Der Kunde sichert zu, dass die Infaktor Systems mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Infaktor Systems jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere "Name und postalische Anschrift, Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer". Postfächer sind aufgrund von Warenzustellungen generell nicht möglich.
  19. Kundenalter
    Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist bzw. die Erlaubnis zur vollen Nutzung der Dienste von Erziehungsberechtigten vorweisen kann. Diese Erlaubnis ist formlos an Infaktor Systems zu senden.
  20. Pflichtangaben
    Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen.
  21. Datenschutz
    1. Erklärung
      Infaktor Systems erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Alle weiteren Informationen sind der Datenschutzerklärung Infaktor Systems zu entnehmen.
    2. Sicherheit
      Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht von Infaktor Systems jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von Dritten eingesehen werden.
  22. Änderungen
    Sollten die Bedingungen des Infaktor Systems geändert werden, so werden die neuen Bedingungen zwei Wochen nach deren Veröffentlichung auf der Webseite rechtswirksam. Dem Kunden steht ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Verläuft diese Frist ohne Widerspruch gegen die geänderten Geschäftsbedingungen, so gelten diese als akzeptiert.
  23. Sonstiges
    1. Wirksamkeit
      Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  24. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort ist der Sitz von Infaktor Systems.
    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Aktualisiert ( Sonntag, 14. September 2008 um 14:44 )
 
 

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